Allgemeine Bedingungen
für Lieferungen und Leistungen
INDUSTRIEON
Handel mit Industriegütern
Lieversfeld 15, 42551 Velbert
Gerichtsstand: Velbert
Stand/09-2023
1. Geltung und Angebote
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch künftigen- Verträge und sonstigen Leistungen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahme auf Normen sowie Angaben in Werbemitteln sind keine Eigenschaftszusicherungen soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.
Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig.
2. Preise
2.1. Unsere Preise verstehen sich soweit nicht anders vereinbart ab Lager Velbert, einschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Spezialverpackungen nehmen wir binnen angemessener Frist in gebrauchsfähigem Zustand gegen branchenübliche Vergütung und frachtfrei zurück.
2.2. Skizzen, Entwürfe, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftragnehmer veranlasst sind, werden berechnet.
3. Zahlung und Verrechnung
3.1. Unsere Rechnungen für Lieferungen- und Leistungen in Deutschland sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Rechnungen für Lieferungen im Ausland sind zahlbar 30 Tage netto. Die Zahlung hat in dieser Frist so zu erfolgen, dass der uns für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechterhaltung.
3.2. Bei Bereitstellung größerer Mengen, besonderer Materialien oder sonstiger Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
3.3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI 3. nicht nachgekommen ist.
4. Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftraggeber Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlungen leistet.
5. Lieferung
5.1 Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
5.2. Lieferfristen und Termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt ist.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund.
6.2 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zu Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
6.3. Ausführung der Lieferungen Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers - bei Streckengeschäften - des Lieferwerkes geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Käufer über.
7. Haftung für Mängel
7.1 Bei berechtigter unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir die mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen sind wir unter angemessener Wahrung der Interessen des Käufers berechtigt nachzubessern. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
7.2 Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandende Ware nicht zur Verfügung stellt, kann er sich nicht auf Mängel oder Ware berufen.
7.3 Weitere Ansprüche (Mangelfolgeschäden) sind nach Maßgabe des Abschnitts 8. ausgeschlossen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Inbetriebnahme, längstens 15 Monate ab Versanddatum.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung umfasst - außer bei Vorsatz - nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Geschäft typischerweise nicht erwartet werden können oder für die der Käufer versichert ist oder üblicherweise versichert werden kann.
9. Pauschalierter Schadenersatz
Für den Fall, dass der Käufer den Vertrag nicht erfüllt, sind wir berechtigt, wegen entgangenen Gewinns und/oder Bearbeitungs- und Verwaltungskosten, pauschalierten Schadenersatz vom Käufer in Höhe von 20% des Nettowarenwertes zu verlangen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.
10. Rücktritt
Wir können vom Vertrag zurücktreten wenn
Im Falle eines Rücktritts oder der Rücknahme gelieferter Waren haben wir Anspruch auf Ausgleich für tatsächliche Aufwendungen und für Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.
11. Urheberrecht
An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum- und Urheberrecht vor.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der Geschäftssitz unseres Betriebes in Velbert. Gerichtsstand ist ebenfalls Velbert. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einfluss der Haager Kaufrechtübereinkommen sowie das Abkommen des Warschauer Vertrages für auf Kundenwunsch importierte Handelswaren.
13. Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.